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Asbestsanierung

Unsere Mitarbeiter haben die entsprechenden Schulungen besucht und im Rahmen einer Abschlussprüfung ihr Wissen unter Beweis gestellt. Wir erledigen für Sie die notwendigen Anmeldungen bei den Behörden und entsorgen die asbesthaltigen Materialien vorschriftsmäßig.

DIN- gerechter Asbestabriss DIN- gerechter Asbestabriss
DIN- gerechter Asbestabriss

Beim Umgang und beim Abriss von Asbest und asbesthaltigen Baustoffen muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten kann. Der Gesetzgeber hat dazu strenge Vorschriften erlassen. Vor Beginn von Abbruch-, Umbau-, oder Sanierungsmaßnahmen ist der Bauherr verpflichtet, das Baumaterial oder das Gebäude auf asbesthaltige Baustoffe zu untersuchen.

Dazu hat er sich eines sachkundigen Unternehmens zu bedienen.

Ist der Abriss von asbesthaltigen Materialien notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundennachweis nach TRGS 519 beauftragt werden.


Lizenzierung:
Unser Unternehmen ist eine nach TRGS 519 lizenzierte Fachfirma für die Demontage und den Abriss von Asbest und asbesthaltigen Baustoffen. Durch unseren eigenen Dachdeckerbetrieb ist eine Entsorgung der Asbeststoff in Big- Bags, mit einer Kranverladung oder über Aufzug, möglich. Daraus ergibt sich ein gutes Preis-, Leistungsverhältnis. Wir entfernen und entsorgen Hartasbest, der im Haus oder am Haus sein kann. (Eternitplatten, Wellplatten, usw.)

Sie möchten ein Angebot oder haben Fragen, sprechen Sie uns gerne an!

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